Fachanwälte |
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| Im Interesse unserer Mandanten haben wir uns sehr weitgehend der Spezialisierung verschrieben. Deshalb verfügen die meisten Anwälte unserer Kanzlei über die Berufsbezeichnung „Fachanwalt“ in einem oder zwei Rechtsgebieten. Der „Fachanwalt“ muss besondere, geprüfte Kenntnisse in seinem Fachgebiet und eine in der Fachanwaltsordnung geregelte Vielzahl von Mandaten nachweisen, die er in diesem Gebiet bereits bearbeitet hat. Dann bekommt der Anwalt von der Rechtsanwaltskammer als Berufsaufsicht die Erlaubnis verliehen, sich als Fachanwalt zu bezeichnen. Um diese Erlaubnis behalten zu können, muss ein bestimmter Umfang an Fortbildung der Rechtsanwaltskammer jährlich nachgewiesen werden. zurück |
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