Bau- und ArchitektenrechtUnsere Arbeit erstreckt sich über den gesamten Bereich des privaten und öffentlichen Baurechtes. Unsere Mandanten sind Bauunternehmen, Bauhandwerker, Bauträger, Architekten, Ingenieure und Projektentwickler. Außerdem sind wir auch für private Bauherren tätig. Wir vertreten unsere Mandanten sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.
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Gerichtlich vertreten wir unsere Mandanten vor allen Zivil- und Verwaltungsgerichten und in Schiedsverfahren Selbstverständlich begleiten wir unsere Mandanten auch gerichtlich und außergerichtlich im Zusammenhang mit der Einholung von Sachverständigengutachten zur Feststellung und Beseitigung von Mängeln am Bau. Ein besonderes Augenmerk legen wir im Zusammenhang mit der Vertretung unserer Mandanten auf die Vermeidung von Kostensteigerungen sowohl während der Bauausführung als auch während der Entwicklung eines Konfliktes. Ihr Ansprechpartner für das Bau- und Architektenrecht: |
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