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Familienrecht

Das Familienrecht besteht aus der Gesamtheit der Rechtsnormen, die das Recht der Ehe und Verwandtschaft regeln. Es ist ein Teilgebiet des Zivilrechts und ordnet die Rechtsbeziehungen der Familienmitglieder untereinander und zu Dritten.

Zudem umfasst das Familienrecht das Recht der Adoption, Pflegschaft, Betreuung, Vor-mundschaft und Lebenspartnerschaft. Auch das Recht der Abstammung, die wechselseitige Unterhaltspflicht von Verwandten und die Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern erfahren im Familienrecht ihre Regelung.

 




Wir beraten und gestalten im Bereich des ehelichen Güterrechts im Hinblick auf eine mögliche Ehescheidung. Im Rahmen der Gestaltung entwerfen wir Eheverträge sowohl vorehelich für die Ehe als auch bei gütlicher Einigung trennungs- oder scheidungsbezogen, insbesondere für die Vermögensauseinandersetzung.

Auch widmen wir uns allen anderen Trennungs- und Scheidungsfolgen, wie der streitigen Auseinandersetzung gemeinsamen Vermögens, der Geltendmachung oder Abwehr von Unterhaltsansprüchen , dem Versorgungsausgleich (Ausgleich von während der Ehe erzielter Rentenanwartschaften) und allen Rechtsfragen, die Kinder betreffen.

Regelmäßig folgt erst nach dem Versuch, außergerichtlich Lösungen zu finden, die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe zur Verfolgung der Interessen unserer Mandan-ten.

Ihr Ansprechpartner für das Familienrecht – auch bei internationalem Bezug:

Rechtsanwalt Volker Stähle

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