JugendstrafrechtWir verteidigen Jugendliche und Heranwachsende im Jugendstrafverfahren. Das Jugendstrafrecht ist für Jugendliche ab der Strafmündigkeit mit 14 bis zum 18. Lebensjahr anzuwenden und fakultativ für Heranwachsende zwischen dem 18. und 21. Lebensjahr. Der Hauptgedanke des Jugendstrafrechts liegt darin, erzieherisch auf die Jugendlichen bzw. die Heranwachsenden einzuwirken. Ihre Ansprechpartner für das Jugendstrafrecht: Rechtsanwalt Horst Epple |
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