Verkehrsstrafrecht: Trunkenheitsfahrt, Straßenverkehrsgefährdung und Unfallflucht

Wir bearbeiten Ihre Angelegenheit unverzüglich, denn Ihr Führerschein ist in Gefahr. Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, allerdings gibt es Bagatellgrenzen. Haben Sie bereits Punkte in Flensburg? Im Rahmen unserer Beratung berücksichtigen wir dies.

Im Bereich des Verkehrsstrafrechts besteht das Problem häufig darin, dass der Führerschein gefährdet bzw. eventuell bereits vorläufig entzogen oder beschlagnahmt worden ist.

Neben der reinen Strafverteidigung wegen des Verkehrsstrafdeliktes muss hier sehr frühzeitig, möglichst sofort nach der Tat/Unfall, ein kurzfristig anzuberaumendes Gespräch mit dem Mandanten stattfinden, damit hier insbesondere auch erst in der Zukunft liegende Probleme bereits angemessen vorbesprochen werden können. Häufig müssen insbesondere zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis bereits jetzt parallel Maßnahmen ergriffen werden, die mit dem reinen Strafverfahren nichts zu tun haben, sondern die ausschließlich darauf zielen, zu einem späteren Zeitpunkt frühest möglichst die Fahrerlaubnis wieder zu erlangen, Stichwort MPU/Idiotentest.

Ein Abwarten im Hinblick auf das bevorstehende Strafverfahren kann hier letztendlich dazu führen, dass sich die Dauer des Entzugs der Fahrerlaubnis über das reine Strafmaß hinaus noch wesentlich verlängert, weil die Verwaltungsbehörde eine zusätzliche Hürde im Sinne der MPU/Idiotentest verlangt. Eine kurze Erstinformation kann hier wichtige Weichenstellungen leisten.

Im Verkehrsstrafrecht ist es häufig notwendig, bereits im Vorfeld eigene Sachverständigengutachten zur Unfallrekonstruktion und zur Haftung in Auftrag zu geben. Hier ist ein weites Betätigungsfeld unter Einschaltung qualifizierter Sachverständiger gegeben, die massiven Einfluss auf den Ausgang des Strafverfahrens und gleichzeitig auch auf die Haftungsquote des Unfalles haben können. Auch hier gilt in besonderem Maße, dass die frühzeitige Einschaltung eines Gutachters bzw. die Entwicklung anderer Aktivitäten den Sachverhalt häufig in einem völlig anderen Licht erscheinen lässt, als dies nach dem ersten Eindruck der Fall war. Insbesondere im Rahmen von Unfallaufnahmen werden häufig entscheidende Dinge übersehen, die erst ein spezialisierter Verkehrssachverständiger aufdeckt bzw. fehlerhafte Feststellungen widerlegen kann.

Bei allem ist immer von Bedeutung, dass die realistische Einschätzung eines Unfallherganges aufgrund der – regelmäßig – lediglich mündlichen Informationen nur von einem erfahrenen Verkehrsstrafrechtler am besten eingeschätzt werden können, insbesondere kann dieser auch die Entscheidung treffen, welche vorläufigen Maßnahmen kurzfristig getroffen werden müssen. Kritische Fragen zur Frage der Erstattung von Mietwagenkosten, Sachverständigenkosten etc. sollten Sie Ihrem Anwalt überlassen. Ganz entscheidend ist die kurzfristige Einschätzung bei der Haftungsverteilung, inwieweit und wann die eigene Vollkaskoversicherung in Anspruch genommen werden sollte. Nicht zuletzt spielt auch die Straferwartung, insbesondere auch die damit verbundenen Punkte in der Verkehrszentralkartei in Flensburg eine erhebliche Rolle, da durch Ansammeln von Punkten die Fahrerlaubnis insgesamt gefährdet sein kann.

Ihr Ansprechpartner für das Verkehrsstrafrecht

Horst Epple

Strafrecht
Steuerstrafrecht
Verkehrsstrafrecht

Benjamin Fischer

Strafrecht
Ordnungswidrigkeitenrecht