Bau- und Architektenrecht

Unsere Arbeit erstreckt sich über den gesamten Bereich des privaten und öffentlichen Baurechtes. Unsere Mandanten sind Bauunternehmen, Bauhandwerker, Bauträger, Architekten, Ingenieure und Projektentwickler. Außerdem sind wir auch für private Bauherren tätig. Wir vertreten unsere Mandanten sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.
Die außergerichtliche Beratung beinhaltet vor allem

  • die Prüfung und Erstellung von Bauverträgen,
  • das Vorgehen bei Mängeln am Bau,
  • die Prüfung und Erstellung von Bauhandwerker- und Architektenrechnungen
  • die Begleitung im Baugenehmigungsverfahren
  • die Prüfung und Erstellung von Kaufverträgen über unbebaute und bebaute Grundstücke
  • die generelle Vermeidung von Konflikten und Risiken im Verlauf der Erstellung eines Bauwerkes
  • die Beratung zur wirtschaftlichen Verwirklichung von Bauprojekten

Gerichtlich vertreten wir unsere Mandanten vor allen Zivil- und Verwaltungsgerichten und in Schiedsverfahren

Selbstverständlich begleiten wir unsere Mandanten auch gerichtlich und außergerichtlich im Zusammenhang mit der Einholung von Sachverständigengutachten zur Feststellung und Beseitigung von Mängeln am Bau.

Ein besonderes Augenmerk legen wir im Zusammenhang mit der Vertretung unserer Mandanten auf die Vermeidung von Kostensteigerungen sowohl während der Bauausführung als auch während der Entwicklung eines Konfliktes.

Ihr Ansprechpartner für das Bau- und Architektenrecht

Sebastian Leibssle

Baurecht
gewerblicher Rechtsschutz
Reiserecht