Epple Luther Rechtsanwälte
– ein starker Partner im Miet- und WEG-Recht

Mieter und Vermieter haben verschiedene Rechte und Pflichten. Typische Themenbereiche sind Kündigung, Gestaltung und Überprüfung von Mietverträgen, Haustierhaltung und Schönheitsreparaturen. Im WEG-Recht kommt es immer wieder zu Streitigkeiten, die auf der Eigentümerversammlung ausgetragen werden. Wir beraten seit Jahrzehnten Hausverwaltungen aber auch Eigentümer in der komplexen Materie des WEG-Rechts. Das Miet- und WEG-Recht gehört zu den Rechtsgebieten, die aufgrund der Rechtsprechung einem ständigen Wandel unterliegen. Daher ist es umso wichtiger, dass Sie auf spezialisierte Rechtsanwälte zurückgreifen können, die Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen.

Albrecht Luther

Arbeitsrecht
Mietrecht
Wohnungseigentumsrecht

Jan Gebhardt

Mietrecht
Familienrecht
Autokaufrecht

Sie möchten in einer Miet- oder WEG-Angelegenheit beraten werden?
Wir vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.

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Gemeinsam finden wir die passende Lösung für Ihr Vorhaben!

Die Kanzlei Epple Luther:
Unser Name steht für langjährige Erfahrung im Miet- und WEG-Recht

Mit der Kanzlei Epple Luther profitieren Sie von einem erfahrenen Partner, der umfangreiches Spezialwissen im Miet- und WEG-Recht vorweisen kann. Rechtsanwalt Albrecht Luther ist Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht und vertritt vor allem Vermieter und Mandanten im WEG-Recht. Rechtsanwalt Jan Gebhardt hat sich im Mietrecht spezialisiert, insbesondere auf die Vertretung von Mietern. Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung und Vertretung, wobei wir unser strategisches Vorgehen an der aktuellen Rechtsprechung ausrichten. Wir kennen die ortsansässigen Gerichte und sind dazu befähigt, die Erfolgsaussichten von Prozessen zuverlässig zu beurteilen. Egal, ob Mieter, Vermieter, Wohnungseigentümer oder Verwalter: Unsere Mandanten profitieren von einem durchdachten Vorgehen und einer vollumfänglichen Beurteilung der rechtlichen Situation.

§

Mietverträge rechtssicher gestalten

Nicht alles, was im Mietvertrag steht, ist rechtswirksam. Wir entwerfen und überprüfen Mietverträge – damit Vermieter und Mieter Rechtssicherheit haben.

§

Schönheits-
reparaturen

Die Kosten für die Instandsetzung und Instandhaltung einer Mietwohnung müssen vom Vermieter getragen werden. Im Mietvertrag können Mieter aber verpflichtet werden, die Kosten für bestimmte Kleinreparaturen zu tragen.

§

Zutritt zu Ihrer Mietwohnung

Der Vermieter besitzt einen Zweitschlüssel oder hat sich unbefugt Zutritt zu Ihrer Wohnung verschafft? Letzteres ist sogar ein Straftatbestand nach § 123 StGB.

Sie möchten in einer Miet- oder WEG-Angelegenheit beraten werden?

Mit der Kanzlei Epple Luther profitieren Sie von einem erfahrenen Partner,
der umfangreiches Spezialwissen im Miet- und WEG-Recht vorweisen kann.

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